Vermisstenanzeige richtig erstatten: Was Sie wissen müssen
Welche Informationen benötigt die Polizei? Gibt es eine Wartefrist? Alles Wichtige zur Vermisstenanzeige in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
## Was Sie zur Vermisstenanzeige wissen müssen
Eine Vermisstenanzeige kann jederzeit erstattet werden – es gibt keine 24-Stunden-Regel oder ähnliche Wartefristen.
Wann sollten Sie die Polizei kontaktieren?
- Die Person ist nicht erreichbar und das ist untypisch
- Es gibt Hinweise auf eine Gefahrensituation
- Die Person gehört zu einer vulnerablen Gruppe (Kinder, ältere Menschen, Menschen mit Erkrankungen)
Welche Informationen benötigt die Polizei?
- Vollständiger Name und Geburtsdatum
- Aktuelle Beschreibung (Größe, Gewicht, Haarfarbe, besondere Merkmale)
- Zuletzt getragene Kleidung
- Aktuelles Foto
- Letzte bekannte Aufenthaltsorte
- Kontaktdaten von Bezugspersonen
- Medizinische Informationen (falls relevant)
Unterschiede in DACH
**Deutschland:** Notruf 110 oder örtliche Polizeidienststelle **Österreich:** Notruf 133 oder örtliche Polizeiinspektion **Schweiz:** Notruf 117 oder Kantonspolizei
Nach der Anzeige
Sie erhalten ein Aktenzeichen, das Sie bei allen weiteren Kontakten angeben sollten. Die Polizei wird Sie über den Fortgang informieren.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine professionelle Beratung. Bei einem akuten Vermisstenfall kontaktieren Sie bitte umgehend die Polizei.
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