Notfall? Polizei: 110 (DE) | 133 (AT) | 117 (CH)
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Vermisstenanzeige richtig erstatten: Was Sie wissen müssen

12. Dezember 20246 Min. Lesezeit

Welche Informationen benötigt die Polizei? Gibt es eine Wartefrist? Alles Wichtige zur Vermisstenanzeige in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

## Was Sie zur Vermisstenanzeige wissen müssen

Eine Vermisstenanzeige kann jederzeit erstattet werden – es gibt keine 24-Stunden-Regel oder ähnliche Wartefristen.

Wann sollten Sie die Polizei kontaktieren?

  • Die Person ist nicht erreichbar und das ist untypisch
  • Es gibt Hinweise auf eine Gefahrensituation
  • Die Person gehört zu einer vulnerablen Gruppe (Kinder, ältere Menschen, Menschen mit Erkrankungen)

Welche Informationen benötigt die Polizei?

  • Vollständiger Name und Geburtsdatum
  • Aktuelle Beschreibung (Größe, Gewicht, Haarfarbe, besondere Merkmale)
  • Zuletzt getragene Kleidung
  • Aktuelles Foto
  • Letzte bekannte Aufenthaltsorte
  • Kontaktdaten von Bezugspersonen
  • Medizinische Informationen (falls relevant)

Unterschiede in DACH

**Deutschland:** Notruf 110 oder örtliche Polizeidienststelle **Österreich:** Notruf 133 oder örtliche Polizeiinspektion **Schweiz:** Notruf 117 oder Kantonspolizei

Nach der Anzeige

Sie erhalten ein Aktenzeichen, das Sie bei allen weiteren Kontakten angeben sollten. Die Polizei wird Sie über den Fortgang informieren.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine professionelle Beratung. Bei einem akuten Vermisstenfall kontaktieren Sie bitte umgehend die Polizei.

Brauchen Sie Hilfe?

Wenn Sie sich in einem Vermisstenfall befinden, sind wir für Sie da.